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Vorsicht bei Haustürgeschäften!
Immer wieder erfahren wir von geprellten Kunden, dass sie im Rahmen von Haustürgeschäften auf sogenannte "Dach- und
Fassadenhaie" hereingefallen sind. Aus diesem Grund raten wir allen Hauseigentümern zu größter Vorsicht!
Unser Tipp: Keine Bedachungsarbeiten an der Türe vergeben, sondern Angebote einholen und vergleichen.
Lassen Sie sich auch nicht zur Zahlung von Vorschüssen oder Anzahlungen überreden. Der seriöse Dachdecker stellt dem
Kunden seine Leistungen erst in Rechnung, wenn die Baumaßnahme abgeschlossen oder bei umfangreicheren Arbeiten ein
wesentlicher Teil der Arbeiten beendet worden ist. Aber auch dann lässt der Innungsfachbetrieb seinen Kunden genügend Zeit, um die Rechnung ebenso wie die ausgeführten Arbeiten sorgfältig zu prüfen.
Sollten Sie dennoch an der Haustür einen Vertrag unterschrieben haben, gibt Ihnen das Haustürwiderrufsgesetz die
Möglichkeit zum schriftlichen Widerruf innerhalb einer kurzen Frist. In diesem Fall sollten Sie sich schnellstmöglich juristisch
informieren lassen, denn nach unserer Erfahrung sind an der Haustür angebotene Bedachungsarbeiten häufig mit betrügerischen Absichten verbunden.
Quelle: Verantwortlich im Sinne des Mediendienst-Staatsvertrags: Heinz-Ludwig Wies, Emil-Hoffmann-Straße 7, 50996 Köln |