|
Schimmelpilz, was nun?
Ein häufiger Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter ist die
Schimmelpilzbildung in der Mietwohnung. Am häufigsten tritt diese im Badezimmer auf, aber auch alle anderen Räume können von den hässlichen und zudem gesundheitsschädlichen Kulturen befallen werden.
Vor Gericht bricht dann regelmäßig ein Streit über die Ursache des Befalls aus. Der Mieter geht oft von einem Baumangel aus. In Frage kommen undichte Dächer und Rohre, neubaubedingte Feuchtigkeit
der Wände oder auch Fremdverschulden, wie unvorsichtige Nachbarn, die ihr Bad "überschwemmen" und Feuchtigkeit in das Mauerwerk gelangen lassen.
Schimmel ist ein Mangel Schimmelpilzbefall gilt grundsätzlich als Mangel der Mietsache und berechtigt den Mieter zur Mietminderung.
Kommt es zum Rechtsstreit, so wird der Mieter häufig mit dem Vorwurf konfrontiert, er lüfte nicht ausreichend. Kann der Vermieter schlüssig darlegen, dass der Mieter selbst den Befall verursacht hat, haftet
er nicht. Für ein Verschulden des Mieters sprechen dabei folgende Indizien.
Quelle: Rechtsanwalt Fritjof Stielow (Berlin)
|